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Miete von Rauchwarnmeldern / Wartungsvertrag

Und wie wird abgerechnet?
11 % Netto des Anschaffungspreises können jährlich auf Mieter umgelegt werden Wartungskosten können voll auf Mieter umgelegt werden

Sollten Sie bereits Rauchwarnmelder haben, so können wir diesen im Rahmen der jährlicher Wartung übernehmen und dokumentieren. Ebenso beraten wir Sie oder Verkaufen Ihnen die geeigneten Rauchwarnmelder.
Wir bieten Ihnen Wartungsverträge an, dies bedeutet Sie mieten den Rauchwarnmelder bei uns inkl. der gesetzlichen Wartung. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Kosten direkt über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter weitergeben können ohne in Vorkasse zu gehen.