Der Brandschutzhelfer wird in der DGUV Regel 205-023 benannt. Diese sind speziell ausgebildete Mitarbeiter. Die Ausbildung dauert etwa 6 UE und besteht aus Theorie und Praxisinhalten. Wobei hier auch der vorbeugende Brandschutz behandelt wird, denn ein offenes Auge hat schon so manchen Brand verhindert. Anschließend wird ein Feuerlöschtraining durchgeführt mit verschiedenen Löschmitteln und Feuerlöschern, hier hat jeder Teilnehmer mindestens 10 Minuten praktische Übungszeit was die Empfehlungen der DGUV übertrifft. Die Ausbildung besteht aus einer Fachkundigen Unterweisung und praktischen Übung, hier sind die Inhalte und die Qualifikation der Ausbilder definiert. Eine Wiederholung der Ausbildung sollte bei Änderungen, Bränden o.ä. und ohne besondere Vorkommnisse alle 3-5 Jahre. Wichtig ist, das Brandschutzhelfer ebenso wie Ersthelfer namentlich benannt werden müssen. Sollten Sie in Ihrer Reihen Feuerwehrangehörige haben (mindestens Truppmann/ Grundausbildung), so sind diese nach einer normalen Unterweisung welche jährlich durchgeführt werden muss und der offiziellen Benennung ebenfalls Brandschutzhelfer. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2, wie etwa einer Büronutzung in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.
- Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
- spezielle Produktionsabläufe,
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten,
sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen.
Hinweis:
Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz