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Brandschutzordnungen erstellen und kontrollieren laut DIN 14096
Brandschutzordungen teilen sich auf in Verschiedene Teile. Teil A ist hier für alle im Gebäude gedacht, Teil B für alle Mitarbeiter und Teil C für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben. Hierzu zählen zum Beispiel Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Brandschutzbeauftragte. Gerne unterstützen wir hier bei der Erstellung oder bei der wiederkehrenden prüfen alle zwei Jahre.
Flucht- und Rettungspläne kontrollieren laut DIN ISO 23601
Vorhandene Flucht- und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden. Denn oft ändert sich doch etwas durch Umbauten o.ä., daher ist es wichtig Pläne aktuell zu halten. Gerne unterstützen wir auch mit unseren Kooperationspartnern bei der Erstellung.
Feuerwehrpläne kontrollieren laut DIN 14095
Vorhandene Feuerwehrpläne müssen laut DIN 14095 alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden. Denn oft ändert sich doch etwas durch Umbauten o.ä., daher ist es wichtig Pläne aktuell zu halten. Gerne unterstützen wir auch mit unseren Kooperationspartnern bei der Erstellung.
Externer Brandschutzbeauftragter
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:
Dieser kann dann verschiedene Maßnahmen vorschlagen, Rauchverbot, Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten wie schweißen, regelmäßige Unterweisungen usw. aber schon alleine die Bestellung senkt in der Regel die Versicherungspolice. Das ganze steht auch so in der Information der vds (Verein der Sachversicherer) als Grundlage. Bei mehr als 5000 m² Betriebsfläche ist dies sogar Pflicht.
Was ist denn der Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten:
Gerne übernehme ich diesen Teil des Gesamtpaketes, da der Geschäftsführer des Betriebs sonst alleine für den Brandschutz zuständig ist, so wäre es möglich sich kompetente Hilfe und kompetente Beratung bei dieser wichtigen und anspruchsvollen Aufgabe zu schaffen.
Brandschutz Check-Up
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Privathaushalte ohne erhöhte Brandgefahren oder Rechtliche Vorschriften. Wir kontrollieren hier ganz allgemein Ihren Haushalt nach Gefahren, wie sind Mehrfachsteckdosen überlastet oder fehlen Rauchwarnmelder oder geeignete Löschmittel. Hier schauen wir bei Ihnen brandschutztechnisch nach dem rechten. Dies ist ein kleiner Service der Leben retten kann. Schon ab 49 €!
Kontrolle der Richtlinien wie etwa ASR 2.2
Hier geht es um die Kontrolle der „Maßnahmen gegen Brände“ sprich Feuerlöscheinrichtungen (Sind die Kontrollen durchgeführt? Sind genügend vorhanden und die Löschmittel geeignet?), Alarmierungsmöglichkeiten (Handdruckmelder, BMA usw.), die Brandgefährdung, Unterweisung/ Ausbildung des Personals, organisatorischer Brandschutz (Flucht- und Rettungspläne/ Brandschutzordnungen). Dies ist wichtig um Brände zu verhindern oder geeignete Gegenmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen zu können. Schon ab 49 €
Erstellung und Prüfung von Brandschutzordnungen laut DIN 14096
Die Brandschutzordnung gibt Hinweise und Verhaltensregeln zur Brandverhütung und dem Verhalten im Brandfall vor. Seit 2014 muss dieser Plan alle zwei Jahre von einem Sachkundigen wie mir überprüft werden. Sprich es wird auf Fehler und die Aktualität geachtet und das ganze neu überdacht. Die Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen, Teil A für alle Anwesenden, Teil B für Bewohner oder Mitarbeiter die regelmäßig oder dauerhaft Anwesend sind und Teil C an Mitarbeiter mit besonderer Ausbildung wie Brandschutzhelfer. Schon ab 99 €
Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen laut DIN 14095
Der Feuerwehrplan dient zur schnellen Orientierung der Lösch- und Einsatzkräfte im Gebäude. Weiter gibt er Aufschluss und Information über Löscheinrichtungen, Angriffswege und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Stoffen und Materialien. Dieser muss alle 2 Jahre von einer Sachkundigen wie mir auf Aktualität und Veränderungen geprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen. Sie können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Zudem gilt es, Anforderungen der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beachten. Auch in diesem Punkt ist Ihnen Ihre Fachfirma behilflich.
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Wir erstellen und kontrollieren Ihre Pläne, die Kontrolle sollte laut gesetzlicher Regelung alle 2 Jahre stattfinden. Diese Pläne dienen zur Orientierung im Brandfall und sind daher sehr wichtig. Hierbei wird der Grundriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils, der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, die Erste Hilfe Ausstattung, die Lage von Brandschutzeinrichtungen, den Standort von Sammelplätzen, sowie der Standort des Betrachters grafisch dargestellt. Die Notwendigkeit ergibt aus der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie.
Beratung zur Gebäudeevakuierung
Wir beraten Sie über sinnvolle Evakuierungswege und Evakuierungsmöglichkeiten für Ihre Gebäude und gehen dabei speziell auf Ihr Publikum bzw. auf deren Möglichkeiten ein z.B. Bettlägerige Patienten.
Brandschutzbegehungen
Ebenso besteht eine Pflicht die Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und ggf. Instand zu halten und zu warten wie eben die Feuerlöscher. Oft geht es auch um Kleinigkeiten die große Folgen haben können und man als externer leichter erkennt wie etwa überlastete Mehrfachstecker. Gerne kann ich die Kontrolle für Sie hier übernehmen. Hierbei schauen wir uns alles an von Gefahren bis zu den Flucht-und Rettungsplänen. Schon ab 79 €
Evakuierungsübungen
Wir führen Evakuierungsübungen für Sie vor Ort durch. Neben der regelmäßigen und sinnigen Übung für Ihr Personal, kann man so verschiedene Vorteile daraus gewinnen. Ihr Personal kann die Abläufe festigen, man erkennt Schwachstellen und kann diese Verbessern und man beschäftigt sich damit was fast das wichtigste ist um Theorie und Praxis zu verbinden.