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Installation von Rauchwarnmeldern
Wir installieren und kontrollieren Ihre Rauchwarnmelder, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Installation und die Wartung (einmal jährlich +/- 3 Monate) übernehmen wir und dokumentieren es analog der Din 14676 als anerkannte Fachkraft für Rauchwarnmelder. Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen:
§15 Brandschutz Landesbauordung BW
„(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“
Sind Rauchwarnmelder auch in selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Pflicht?
Das Bauordnungsrecht unterscheidet nicht zwischen Wohnungen in Mehrfamilien-und in Einfamilienhäusern. Auch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser mit Wohnnutzung sind ebenso wie selbstgenutzte Eigentumswohnungen als Wohnungen im bauordnungsrechtlichen Sinne zu betrachten.
Was muss beim Kauf von Rauchwarnmeldern beachtet werden?
Als Rauchwarnmelder werden europäisch genormte Produkte bezeichnet, die der DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ entsprechen.
Kontrolle von Rauchwarnmeldern
Keine Rauchmelder - wer haftet im Schadensfall?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Kontrolle für die Ausstattung mir Rauchmeldern. Doch im Schadensfall kann es großen Ärger für Vermieter oder Mieter geben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchmelderpflicht sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern ist immer der Eigentümer der Immobilie für den Einbau und die Montage verantwortlich ist. Er muss die ordnungsgemäße Funktionsweise der Geräte sicherstellen. Der Eigentümer ist es auch, der dann im Schadensfall haftet.
Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft ggf. wegen fahrlässiger Tötung. Was den wirtschaftlichen Schaden betrifft, so kann die Versicherung durchaus ihre Leistungen kürzen, wenn keine Rauchmelder installiert sind. Denn zu den Versicherungsbedingungen zählt die Beachtung der Sicherheitsvorschriften in Wohngebäuden. Und dazu zählt auch die Einhaltung der Rauchmelderpflicht.
Keine Haftungsübertragung
Achtung: Auch wenn in manchen Landesbauordnungen festgelegt ist, dass der Mieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist, so steht der Vermieter dennoch immer in der sogenannten Sekundärhaftung. Als Vermieter obliegt man der Sorgfaltspflicht. Man muss sich quasi davon überzeugen, ob der Mieter seiner Wartungspflicht nachgekommen ist.
Beratung und Dokumentation von Rauchwarnmeldern laut DIN 14676
Müssen Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern dokumentiert werden? Die DIN 14676 führt im Kap. 6.1 zur Instandhaltung aus: "Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchsten ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.“
Installation und Wartung von Feuerlöschern
Sollten Sie Feuerlöscher benötigen in Ihrem Privathaushalt oder Ihrem Geschäft so installieren wir Ihre Feuerlöscher oder verkaufen Ihnen diese. Wir beachten hierbei ggf. die Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 und nehmen dabei sinnvolle Löschmittel. Sollte Ihr Feuerlöscher zur Wartung müssen, was alle zwei Jahre nötig ist, so erledigen wir das für Sie und leihen Ihnen in dieser Zeit auf Wunsch ein Ersatzgerät. Damit sind Sie auch dann im Notfall gerüstet.