Hotline: +49 1525 478 48 50

Sanitätsdienst

Wir führen bei Ihnen einen Sanitätsdienst oder Sanitätswachdienst durch uns sichert so eine professionelle medizinische Erstversorgung. Dieser Dienst kann durch Eigeninteresse des Veranstalters, durch Auflage von Verbänden wie etwa Reitverbänden laut LPO oder durch behördliche Auflagen gefordert sein. Der Sanitätsdienst besteht aus mindestens zwei Personen, wovon zumindest bei uns mindestens Rettungssanitäter ist. Ebenso stehen auch Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter für den Dienst zur Verfügung. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten besitzt unser Personal hauptberufliche Erfahrung im Rettungsdienst, da wir kein Sanitätsdienstpersonal als Verantwortlichen im Dienst einsetzen. Unser Personal bildet sich intern und extern regelmäßig fort.

Wir haben ein hochwertiges Equipment mit Sauerstoff, Notfallrucksack (bis zu DIN 13232 = Notarztrucksack) und AED mit der Möglichkeit ein EKG zu schreiben.

Hier noch ein Überblick über mögliche Qualifikationen:

  • Sanitäter/ San48 oder auch Sanitätshelfer -> 48 UE Lehrgang
  • Rettungshelfer -> 160 Stunden Theorie und 80 Stunden Rettungswachenpraktikum
  • Rettungssanitäter -> 200 Stunden Theorie, 160 Stunden Rettungswachenpraktikum und 160 Stunden Klinikpraktikum (Notaufnahme/Anästhesie/ Intensivstation)
  • Rettungsassistent -> 2 Jährige Berufsausbildung, 1200 Stunden Theorie, 320 Stunden Krankenhauspraktikum (auf oben genannten Stationen), 1600 Stunden Rettungswachenpraktikum -> seit 2014 nicht mehr ausgebildet durch NotSan ersetzt
  • Notfallsanitäter -> 3 Jährige Berufsausbildung oder Ergänzungslehrgang vom RettAss

Betriebssanitätsdienst

Wir überstützen Sie als Betriebssanitätsdienst in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Baustelle. Hierfür dürfen nur von der Berufsgenossenschaft anerkannt und ausgebildete Sanitäter eingesetzt werden, nähere Informationen hierzu finden Sie in der DGUV 304-002.
Der Grundlehrgang besteht aus 63 UE und der anschließende Aufbaulehrgang mit 32 UE, was zusammen 95 UE entspricht. Unsere Betriebssanitäter haben alle den Aufbaulehrgang absolviert und haben eine höherwertige medizinische Ausbildung, diese wird als Ersatz für den Grundlehrgang anerkannt. Dies bedeutet, dass die medizinische Versorgung im Notfall höherwertig ist, die rechtlichen Grundlagen usw. des Aufbaulehrgang jedoch ebenfalls gelernt wurden. Wir unterstützen Sie hier kurzfristig im Krankheitsfalls oder geplant als Urlaubsvertretung. Ebenso bauen wir gerne bei Ihnen einen Betriebssanitätsdienst auf.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, DGUV Vorschrift 1) mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen

Honorarkraft

Wir unterstützen Sie als Honorarkraft zur Krankheitsvertretung kurzfristig oder längerfristig geplant z.B. als Urlaubsvertretung oder bei Personalmangel. Hierbei decken wir durch Personal mit ganz unterschiedlicher Ausbildung auch ganz unterschiedliche Bereiche ab, da wir in vieler Erfahrung haben. Egal ob Sie Personal in der Notfallrettung, dem Krankentransport, im Krankenhaus, im Intensivtransport oder im boden- und luftgebundenen Auslandsrückholdienst benötigen. Wir unterstützen Sie sicher und kompetent.