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Evakuierungshelfer

Die Stellungnahme der DGUV besagt hierbei folgendes „Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es bei größeren Gebäuden oder Gebäuden mit ortsunkundigen Besuchern erforderlich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Aufgaben für den Evakuierungsfall zuzuweisen um z. B. auf Hilfe angewiesene Beschäftigte zu unterstützen, Besucher hinauszugeleiten oder Bereiche zu kontrollieren. Diese werden im betrieblichen Alltag oftmals als Evakuierungshelfer oder Räumungshelfer bezeichnet.“

Aufgaben der Evakuierungshelfer sind zum Beispiel:

  • Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen,
  • auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss),
  • den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen (besonders Toilettenräume, unter Tischen etc.)
  • das Schließen der Türen sicherstellen, nicht abschließen,
  • bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen

Inhalte der Ausbildung zum Evakuierungshelfer

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfe