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Fortbildung für Rettungsdienst und Krankentransport

Aus § 9 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg und Rettungsdienstplan 2014 Baden-Württemberg unter Ziffer 4.6 ist die Fortbildungspflicht für Personal im Rettungsdienst und Krankentransport geregelt. Dieses sieht eine 30 Stündige Pflichtfortbildung für jeden Mitarbeiter vor. Gerne bieten wir Ihnen hier ein komplettes 30 Stündiges Seminar in Absprache mit Ihnen bezüglich Ihrer Themenwünsche an. Alternativ können wir bei Ihnen auch nur einen Teil der Stunden durchführen wenn sie etwa ein praktisches Training wünschen um optimal vorbereitet zu sein. Melden Sie sich und ich bin mir sicher wir finden eine gemeinsame Lösung für eine optimale Fortbildung. Gerne kommen wir hierfür zu Ihnen.