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Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte Arbeitssicherheitsunterweisungen durch. Diese wird laut §12 Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. Für Wiederholungseinweisungen gibt es verschiedene zeitliche Grenzen, jedoch sehen einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) eine halbjährliche oder jährliche Unterweisung vor. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention – bisher: BGV A1) z. B. muss eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen.