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Jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung durch. Diese wird laut §4 DGUV Vorschrift 1 jährlich für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. In der Unterweisung geht es z.B. um Erreichbarkeit von Ersthelfern/ ggf. Betriebssanitätern, Verhalten in Notfällen, Verhalten bei Arbeitsunfällen und die Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen. Bei einer Kombination mit einem Erste Hilfe Kurs, welche wir in Kooperation mit Prevhelp durchführen, wäre die Unterweisung kostenlos.