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Weiterbildung zum Arzneimittelbeauftragten

Nach der Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) wurde der Rettungsdienst den Krankenhäusern hinsichtlich der Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleichgestellt. Seit 01. Januar 2017 ist dieses Seminar für medizinische Betriebe aller Art mit mehr als 20 Mitarbeitern nach der (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Pflicht. Das Apothekergesetz sieht hierfür die Beauftragung von sachkundigen Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend vor, hierzu gehören auch Pflegeeinrichtungen. Um einem Organisationsverschulden vorzubeugen, muss die Geschäftsführung eine oder auch mehrere sachkundige Personen mit der Aufgabe der Organisation, Bestellung, Dokumentation und Lagerung von Arzneimitteln beauftragen. Er achtet für den Arbeitgeber auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und ist gleichzeitig Ansprechpartner für Kollegen, Ärzte, Apotheker und andere Beteiligte. Wir bieten dieses Seminar regelmäßig an, kommen aber auch hierfür gerne zu Ihnen. Der Kurs dauert 2 Tage und bieten wir ab 250 € an.