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Beratung und Dokumentation von Rauchwarnmeldern laut DIN 14676

Müssen Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern dokumentiert werden? Die DIN 14676 führt im Kap. 6.1 zur Instandhaltung aus: "Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchsten ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.“