Wir installieren und kontrollieren Ihre Rauchwarnmelder, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Installation und die Wartung (einmal jährlich +/- 3 Monate) übernehmen wir und dokumentieren es analog der Din 14676 als anerkannte Fachkraft für Rauchwarnmelder. Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen:
§15 Brandschutz Landesbauordung BW
„(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“
Sind Rauchwarnmelder auch in selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Pflicht?
Das Bauordnungsrecht unterscheidet nicht zwischen Wohnungen in Mehrfamilien-und in Einfamilienhäusern. Auch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser mit Wohnnutzung sind ebenso wie selbstgenutzte Eigentumswohnungen als Wohnungen im bauordnungsrechtlichen Sinne zu betrachten.
Was muss beim Kauf von Rauchwarnmeldern beachtet werden?
Als Rauchwarnmelder werden europäisch genormte Produkte bezeichnet, die der DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ entsprechen.