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Kontrolle von Rauchwarnmeldern

Keine Rauchmelder - wer haftet im Schadensfall?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Kontrolle für die Ausstattung mir Rauchmeldern. Doch im Schadensfall kann es großen Ärger für Vermieter oder Mieter geben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchmelderpflicht sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern ist immer der Eigentümer der Immobilie für den Einbau und die Montage verantwortlich ist. Er muss die ordnungsgemäße Funktionsweise der Geräte sicherstellen. Der Eigentümer ist es auch, der dann im Schadensfall haftet.

Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft ggf. wegen fahrlässiger Tötung. Was den wirtschaftlichen Schaden betrifft, so kann die Versicherung durchaus ihre Leistungen kürzen, wenn keine Rauchmelder installiert sind. Denn zu den Versicherungsbedingungen zählt die Beachtung der Sicherheitsvorschriften in Wohngebäuden. Und dazu zählt auch die Einhaltung der Rauchmelderpflicht.

Keine Haftungsübertragung
Achtung: Auch wenn in manchen Landesbauordnungen festgelegt ist, dass der Mieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist, so steht der Vermieter dennoch immer in der sogenannten Sekundärhaftung. Als Vermieter obliegt man der Sorgfaltspflicht. Man muss sich quasi davon überzeugen, ob der Mieter seiner Wartungspflicht nachgekommen ist.