Brandschutzordungen teilen sich auf in Verschiedene Teile. Teil A ist hier für alle im Gebäude gedacht, Teil B für alle Mitarbeiter und Teil C für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben. Hierzu zählen zum Beispiel Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Brandschutzbeauftragte. Gerne unterstützen wir hier bei der Erstellung oder bei der wiederkehrenden prüfen alle zwei Jahre.