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Betriebssanitätsdienst

Wir überstützen Sie als Betriebssanitätsdienst in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Baustelle. Hierfür dürfen nur von der Berufsgenossenschaft anerkannt und ausgebildete Sanitäter eingesetzt werden, nähere Informationen hierzu finden Sie in der DGUV 304-002.
Der Grundlehrgang besteht aus 63 UE und der anschließende Aufbaulehrgang mit 32 UE, was zusammen 95 UE entspricht. Unsere Betriebssanitäter haben alle den Aufbaulehrgang absolviert und haben eine höherwertige medizinische Ausbildung, diese wird als Ersatz für den Grundlehrgang anerkannt. Dies bedeutet, dass die medizinische Versorgung im Notfall höherwertig ist, die rechtlichen Grundlagen usw. des Aufbaulehrgang jedoch ebenfalls gelernt wurden. Wir unterstützen Sie hier kurzfristig im Krankheitsfalls oder geplant als Urlaubsvertretung. Ebenso bauen wir gerne bei Ihnen einen Betriebssanitätsdienst auf.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, DGUV Vorschrift 1) mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen