Hotline: +49 1525 478 48 50

Tätigkeit als externer Arzneimittelbeauftragter

Nach der Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) wurde der Rettungsdienst den Krankenhäusern hinsichtlich der Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleichgestellt. Seit 01. Januar 2017 ist dieses Seminar für medizinische Betriebe aller Art mit mehr als 20 Mitarbeitern nach der (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Pflicht. . Diese Funktion erfüllen wir für Sie, dies erspart Ihnen Fortbildungen und die Zeit Ihres Personals, da wir diese Aufgabe als externer Dienstleister erfüllen.